Förderrichtlinien
Ansiedlungsförderung Innenstadt Bad Vilbel
1. Zuwendungszweck
Ziel der Ansiedlungsförderung ist die gezielte Stärkung der Bad Vilbeler Innenstadt
durch die Ansiedlung neuer, attraktiver Einzelhandelskonzepte.
Durch die Förderung sollen:
- Leerstände reduziert
- die Angebotsvielfalt verbessert
- die Aufenthaltsqualität gesteigert
- sowie die Besucherfrequenz nachhaltig erhöht werden
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden ausschließlich stationäre Einzelhandelsbetriebe in der Bad Vilbeler Innenstadt aus folgenden Branchen:
- Papier- und Schreibwaren, Schulbedarf
- Spielwaren, Baby- und Kinderartikel, Bastelbedarf
- Oberbekleidung, Wäsche, Schuhe, Lederwaren, Accessoires
- Sportartikel (inkl. Sportbekleidung und -schuhe)
- Haushaltswaren, Geschenkartikel/Deko, Souvenirs und Pflanzen/Blumen
- Kunstgewerbe und Antiquitäten
- Uhren und Schmuck
Andere Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
3. Fördergebiet
Die Förderung gilt ausschließlich für Betriebsansiedlungen innerhalb der definierten Innenstadt von Bad Vilbel.
4. Förderpakete
Die Förderung erfolgt im Rahmen von drei Programmen:
4.1 Starter-Paket
Werbekostenzuschuss bis zu 500,00 € Förderzeitraum: erste 3 Monate nach Eröffnung Auszahlung nach Vorlage der Rechnungsbelege am Ende des ersten Mietquartals Förderfähig sind beispielsweise:
- Anzeigen (Print, Radio)
- Online-Werbung (z. B. Social Media)
- vergleichbare Marketingmaßnahmen
4.2 Wachstums-Paket
Mietzuschuss in Höhe von 50 % der Kaltmiete maximal 1.000,00 € pro Monat
Förderdauer: 4 Monate
Auszahlung erfolgt gesammelt am Ende des zweiten Mietquartals.
4.3 Premium-Paket
Durchführung einer Online-Marketingkampagne durch den Stadtmarketing
Bad Vilbel e.V.
Kampagnenwert: 5.000,00 €
Förderanteil: 75 %
Die Kampagne startet innerhalb der ersten 3 Monate nach Ansiedlung.
5. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die einen Einzelhandelsbetrieb im Fördergebiet eröffnen oder ansiedeln möchten und die Fördervoraussetzungen erfüllen.
6. Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular auf der Website des Stadtmarketing Bad Vilbel e.V.
6.1 Pflichtangaben
Unternehmensdaten
Beschreibung des Geschäftskonzepts
6.2 Pflichtunterlagen (alle Pakete)
Konzeptbeschreibung im Formular
Gewerbeschein
Mietvertragsnachweis
ggf. Handelsregisterauszug
6.3 Zusätzliche Unterlagen (Wachstums- und Premium-Paket)
Liquiditätsplan (mind. 6 Monate)
Optional: Businessplan
7. Fördervoraussetzungen
Mietvertrag:
Starter-Paket: mindestens 12 Monate
Wachstums- und Premium-Paket: mindestens 24 Monate
Eröffnung des Betriebs im Fördergebiet
Einhaltung der Förderrichtlinien
8. Auswahlverfahren
Die Auswahl der Förderempfänger erfolgt durch ein Gremium bestehend aus drei Vertreterinnen und Vertretern des Stadtmarketing Bad Vilbel e.V., dem Ortsvorsteher der Innenstadt Bad Vilbels, einem Vorstandsmitglied des Gewerbering Bad Vilbel e.V. (Mehrheitsentscheidung)
8.1 Bewertungskriterien
Beitrag zur Angebotsvielfalt
Frequenzwirkung
Qualität des Konzepts
Wirtschaftliche Tragfähigkeit
Passung zur Innenstadtstrategie
8.2 Verfahren
Prüfung der Unterlagen
Bei Wachstums- und Premium-Paket: persönliche Präsentation des Konzepts abschließende Entscheidung durch das Gremium
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
9. Auszahlung der Förderung
Starter-Paket: nach Vorlage und Prüfung der Werbekostenbelege
Wachstums-Paket: nach Ablauf des zweiten Mietquartals
Premium-Paket: Durchführung der Kampagne durch das Stadtmarketing (25 % werden Antragsteller in Rechnung gestellt)
Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht nicht.
10. Pflichten der Förderempfänger
Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen wahrheitsgemäße Angaben Mitwirkung bei Marketingmaßnahmen (insbesondere Premium-Paket)
11. Rückforderung der Förderung
Die Förderung kann ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn: gegen gesetzliche Bestimmungen schuldhaft verstoßen wurde falsche Angaben gemacht wurden Fördervoraussetzungen nicht eingehalten werden der Geschäftsbetrieb vorzeitig beendet wird wenn innerhalb eines Jahres nach Bewilligung Tatsachen bekannt geworden sind, die den Förderzielen nach § 1 widersprechen (z.B. Neueröffnung nur zum Schein) bzw. die Förderung in missbräuchlicher Weise erwirkt wurde. In diesem Fall kann auch eine Verzinsung mit 4 % über dem dann aktuellen Basiszinssatz verlangt werden.
12. Datenschutz
Die im Rahmen der Antragstellung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Förderverfahrens verwendet.
13. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit Veröffentlichung in Kraft. Sie hat eine Laufzeit von 24 Monaten und endet am XX.XX.2028
